Erhöhung Umlagebeitrag für Teuerungszulage UVG per 01.01.2020

1. November 2019

Per 01.01.2020 wird der obligatorische Umlagebeitrag zur Finanzierung der Teuerung der UVG-Renten angepasst. Dieser Umlagebeitrag erhöht sich von 2% auf 5% der Nettoprämie der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Der Zuschlag wird von allen Versicherungsgesellschaften angewandt und in Ihrer Gesamtheit auf ein spezielles Konto übertragen, um die Teuerung der UVG-Renten zu finanzieren. Da es sich um eine gesetzliche Anpassung handelt, besteht kein Kündigungsrecht.

Bitte beachten Sie: Die Prämiensätze müssen in der Lohnbuchhaltung angepasst werden.